E-Government: digitale Dienste der öffentlichen Verwaltung
E-Government bezeichnet die Nutzung digitaler Dienste für die Interaktion mit öffentlichen Verwaltungen und die Ausübung von Bürgerrechten; die Prüfungsfalle besteht darin, es mit E-Commerce oder E-Health zu verwechseln.
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E-Government umfasst jede digitale Interaktion zwischen einer Bürgerin oder einem Bürger und einer öffentlichen Stelle, beispielsweise die Online-Abgabe einer Steuererklärung, die Verlängerung eines Reisepasses über ein Behördenportal oder die Teilnahme an einer öffentlichen Konsultation. Entscheidend ist, dass der Dienst von einer öffentlichen Verwaltung und nicht von einem privaten Unternehmen bereitgestellt wird. Die Buchung eines Arzttermins über die Website eines nationalen Gesundheitsdienstes zählt beispielsweise zum E-Government, die Nutzung einer privaten Telemedizin-App hingegen nicht. Ebenso ist die Zahlung eines Bußgelds für einen Parkverstoß auf der Website einer Stadtverwaltung E-Government, während der Kauf eines Produkts bei Amazon E-Commerce darstellt, selbst wenn der Verkäufer ein staatseigenes Geschäft ist.
Um Verwechslungen zu vermeiden, achten Sie darauf, wer den Dienst bereitstellt: Handelt es sich um eine lokale, regionale oder nationale Behörde, ist es E-Government; handelt es sich um ein Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation, ist es das nicht. Ein weiterer Trick besteht darin, auf Begriffe im Zusammenhang mit Bürgerrechten zu achten – Wahlen, Konsultationen und Zugang zu öffentlichen Unterlagen weisen auf E-Government und nicht auf E-Health oder E-Learning hin. Grenzüberschreitende Identitätsdienste, etwa die Anmeldung beim Steuerportal eines anderen EU-Landes mit Ihrem nationalen Ausweis, gehören ebenfalls zum E-Government. Gehen Sie daher nicht davon aus, dass es nur innerhalb eines Landes Anwendung findet. Wenn in einer Frage eine digitale Signatur für ein Behördenformular erwähnt wird, handelt es sich ebenfalls um E-Government.
Merken Sie es sich als „gov Punkt irgendetwas“: Endet der Dienst auf .gov oder .eu und ist eine Behörde beteiligt, handelt es sich um E-Government. Fragen Sie sich zur Überprüfung: „Würde es diesen Dienst ohne eine Regierung geben?“ Wenn nein, handelt es sich wahrscheinlich um E-Government; wenn ja, gehört er vermutlich zum E-Commerce oder zu einem anderen Bereich.
Was bedeutet E-Government im DigComp-Kompetenzbereich 2?
Die Nutzung digitaler Dienste, um mit öffentlichen Verwaltungen zu interagieren und Bürgerrechte wahrzunehmen.