Gemeinfreiheit: kein Urheberrecht, aber andere Rechte beachten
Gemeinfreiheit bedeutet, dass kein Urheberrechtsschutz besteht und Sie das Werk daher frei nutzen können; Sie müssen jedoch weiterhin Persönlichkeitsrechte der Urheberin oder des Urhebers, Datenbankrechte, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte und Nutzungsbedingungen der Quelle prüfen.
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Gemeinfreiheit bedeutet, dass ein Werk keinen urheberrechtlichen Beschränkungen unterliegt, entweder weil die Urheberin oder der Urheber bewusst auf Rechte verzichtet hat oder weil die Schutzfrist abgelaufen ist. Anders als eine Creative-Commons-Lizenz, die weiterhin Bedingungen wie die Namensnennung auferlegt, erlaubt die Gemeinfreiheit pauschal, das Werk ohne vorherige Genehmigung zu kopieren, zu verbreiten oder zu bearbeiten. Verwechseln Sie jedoch „kein Urheberrecht“ nicht mit „keine anderen rechtlichen Beschränkungen“ – ein gemeinfreies Foto kann beispielsweise dennoch ein markenrechtlich geschütztes Logo oder eine Person zeigen, die einer kommerziellen Nutzung nicht zugestimmt hat.
Ein häufiger Prüfungstrick besteht darin, ein scheinbar gemeinfreies Werk vorzustellen, an dem tatsächlich ein Datenbankrecht besteht, insbesondere im EU-Recht, in dem Datenbanken gesondert geschützt werden können. Eine weitere Falle: Urheberpersönlichkeitsrechte, etwa das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, erlöschen in manchen Rechtsordnungen nie, sodass Sie nicht fälschlich behaupten dürfen, das Werk selbst geschaffen zu haben. Um falsche Antwortmöglichkeiten auszuschließen, prüfen Sie, ob in der Frage von einem „abgelaufenen Urheberrecht“ die Rede ist – dies ist ein starkes Indiz für Gemeinfreiheit – oder davon, dass das Werk „von der Autorin oder dem Autor zur Verfügung gestellt“ wurde, was noch immer mit Bedingungen verbunden sein kann.
Merken Sie sich den Schnelltest: Wenn Sie das Werk ohne Genehmigung oder Zahlung nutzen können, aber weiterhin Markenrechte, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte oder Datenbankrechte prüfen müssen, ist es gemeinfrei. Eine hilfreiche Eselsbrücke lautet: „Das Urheberrecht ist erloschen, andere Rechte bestehen fort.“ So vermeiden Sie die Annahme völliger Freiheit.
Was bedeutet Gemeinfreiheit?
Das Werk ist nicht urheberrechtlich geschützt oder die Schutzfrist ist abgelaufen, sodass es frei genutzt werden kann.