Prüfen Sie gegebenenfalls dennoch Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte, Datenschutzrechte, Markenrechte und die Nutzungsbedingungen der Quelle.
Gemeinfreiheit bedeutet, dass kein Urheberrechtsschutz besteht und Sie das Werk daher frei nutzen können; Sie müssen jedoch weiterhin Persönlichkeitsrechte der Urheberin oder des Urhebers, Datenbankrechte, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Markenrechte und Nutzungsbedingungen der Quelle prüfen.