Artikel 50: Kennzeichnung von KI-Inhalten und Offenlegung von Deepfakes
Artikel 50 verlangt eine eindeutige Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und von Deepfakes; die Prüfungsfalle besteht darin, dies mit den umfassenderen Transparenzvorschriften der Artikel 13 und 52 zu verwechseln.
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Artikel 50 des KI-Gesetzes schreibt vor, dass KI-generierte Inhalte, einschließlich Texten, Bildern, Audio- und Videoinhalten, eindeutig gekennzeichnet werden müssen, damit Nutzer erkennen können, dass sie nicht von Menschen erstellt wurden. Deepfakes – realistisch wirkende, aber gefälschte Audio- oder Videoinhalte – müssen offengelegt werden, es sei denn, die Inhalte sind künstlerischer, satirischer oder fiktionaler Art. Ein konkreter Unterschied: Artikel 50 betrifft die Kennzeichnung der Ausgabe selbst, während Artikel 13 die Transparenz hinsichtlich der Fähigkeiten und Grenzen des KI-Systems regelt und Artikel 52 die Information der Nutzer darüber betrifft, dass sie mit einer KI interagieren, nicht lediglich die Kennzeichnung von Inhalten.
Um Fallen zu vermeiden, sollten Sie daran denken, dass Artikel 50 für alle Betreiber gilt, nicht nur für Anbieter, und dass die Kennzeichnung für einen typischen Nutzer erkennbar sein muss und nicht in Metadaten verborgen werden darf. Ein schneller Ausschlusstrick: Wenn in einer Frage davon die Rede ist, Nutzer über Systemrisiken oder die Datennutzung zu informieren, verweist dies auf Artikel 13 oder 52, nicht auf Artikel 50. Beachten Sie außerdem, dass Deepfakes nicht offengelegt werden müssen, wenn die Inhalte eindeutig fiktional oder künstlerisch sind – dies ist eine häufige Ablenkungsoption in Prüfungen.
Fragen Sie sich zur Selbstkontrolle: „Geht es in diesem Szenario darum, die Ausgabe selbst zu kennzeichnen, oder darum, den Nutzer über das System zu informieren?“ Wenn es um die Ausgabe geht, ist Artikel 50 die richtige Antwort. Eine Merkhilfe: Denken Sie an „50 = Ausgabekennzeichnung“, wie bei einem „50 %“-Aufkleber auf einem Produkt, nicht an die Gebrauchsanleitung im Karton.
Welcher Artikel des AI Act steht im Zusammenhang mit der Kennzeichnung KI-generierter Inhalte und der Offenlegung von Deepfakes?
Artikel 50.