Das Mandat in fünf rechtlichen Eckpfeilern
| Eckpfeiler der Verordnung (EU) 2019/1896 | Operative Bedeutung |
|---|---|
| Artikel 4 | Die Europäische Grenz- und Küstenwache besteht aus den für Grenzmanagement und Rückkehr zuständigen nationalen Behörden sowie Frontex |
| Artikel 7 | Die Mitgliedstaaten und Frontex tragen gemeinsam die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten europäischen Grenzmanagements |
| Artikel 10 | Führt die Aufgaben der Agentur auf, darunter Überwachung, Einsätze, Rückkehrmaßnahmen, Risikoanalysen, EUROSUR, Schulungen und technische Hilfe |
| Artikel 38 | Macht den Einsatzplan für Frontex, den Einsatzmitgliedstaat und die teilnehmenden Staaten verbindlich |
| Artikel 54 | Schafft die ständige Reserve als einsetzbare operative Kapazität der Agentur |
Der Ausdruck gemeinsame Verantwortung bedeutet nicht, dass in jeder Situation gleiche Befugnisse bestehen. Der Einsatzmitgliedstaat behält die hoheitliche Verantwortung für seinen Grenzabschnitt. Teammitglieder nehmen ausschließlich die Aufgaben und Durchführungsbefugnisse wahr, die ihnen durch das EU-Recht, das Recht des Einsatzmitgliedstaats und den Einsatzplan übertragen werden. Der Einsatzmitgliedstaat kann den Zugang zu Datenbanken und Ausrüstung genehmigen; dies verleiht den Beamtinnen und Beamten keine eigenständige Befugnis, nach eigenem Ermessen zu improvisieren.
Vier Kategorien, ein operatives System
| Kategorie | Wer stellt die Beamtin oder den Beamten? | Verfügbarkeitsmodell |
|---|---|---|
| 1 | Statutspersonal von Frontex | Bei der Agentur beschäftigt und als Teammitglieder eingesetzt |
| 2 | Mitgliedstaaten | Langfristige Abordnung zu Frontex |
| 3 | Mitgliedstaaten | Kurzfristige nationale Beiträge |
| 4 | Mitgliedstaaten | Reserve für Soforteinsätze, die eingesetzt wird, nachdem die Kategorien 1-3 für den Einsatz vollständig mobilisiert wurden |
Anhang I der Verordnung legt einen Kapazitätsaufbau fest, der 10,000 Einsatzkräfte im Jahr 2027 erreicht. Die Kapazität entspricht nicht der Zahl der an einem bestimmten Tag tatsächlich eingesetzten Personen. Der tatsächliche Einsatz hängt vom operativen Bedarf, den verfügbaren Profilen und dem vereinbarten Plan ab.
So sieht die Arbeit aus
Ein Einsatz der Kategorie A kann Grenzkontrollen der ersten oder zweiten Kontrolllinie, Grenzüberwachung, Dokumentenprüfung, Registrierung, Unterstützung bei der Überprüfung, Informationsbeschaffung, Rückkehrmaßnahmen, Logistik oder Führungsaufgaben umfassen. Auf See kann eine Überwachungsaufgabe zu einem Such- und Rettungseinsatz werden. An einem Flughafen kann eine Unstimmigkeit in einem Dokument eine Kontrolle der zweiten Kontrolllinie auslösen. An einer Landgrenze kann ein vermeintlicher Einwanderungsfall Anzeichen für Menschenhandel oder Schutzbedürftigkeit aufweisen.
Konkrete Regel: Identifizieren Sie die Aufgabe, bevor Sie handeln.
- Lesen Sie das Briefing und den Einsatzplan.
- Vergewissern Sie sich über Ihre Rolle, Befugnisse, Ausrüstung, Berichtslinie und die Kontaktstelle des Einsatzstaats.
- Führen Sie die genehmigte Aufgabe aus.
- Schützen Sie die Würde, die Daten und die Sicherheit der Betroffenen sowie deren Zugang zu internationalem Schutz.
- Dokumentieren Sie die Maßnahme und eskalieren Sie alles, was außerhalb Ihrer Befugnisse liegt.