Rechtsakte, die einheitliche Bedingungen für die Durchführung verbindlicher Rechtsakte der Union schaffen und in der Regel von der Kommission unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten („Komitologie“) erlassen werden.
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Sie unterscheiden sich von delegierten Rechtsakten: Es geht um die Durchführung und nicht um die Ergänzung oder Änderung des Basisrechtsakts.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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