Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die die Kommission erlassen darf, um nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts zu ergänzen oder zu ändern, sofern sie dazu ermächtigt wurde.
💡
Parlament und Rat können Einwände erheben oder die Befugnisübertragung widerrufen. Wesentliche Vorschriften dürfen NICHT delegiert werden.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir außerdem Analysen und personalisierte Werbung. Ihre Werbeeinwilligung erlaubt uns, gehashte Kontaktdaten und Standortangaben mit Google zu teilen, um Abschlüsse von Testzugängen und lebenslangen Zugängen zuzuordnen. Lesen Sie unsere
Datenschutzerklärung.