Kap. 3 Gesetzgebungsverfahren Artikel
Frage

Was sind delegierte Rechtsakte?

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Antwort

Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, die die Kommission erlassen darf, um nicht wesentliche Vorschriften eines Gesetzgebungsakts zu ergänzen oder zu ändern, sofern sie dazu ermächtigt wurde.

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Parlament und Rat können Einwände erheben oder die Befugnisübertragung widerrufen. Wesentliche Vorschriften dürfen NICHT delegiert werden.

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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