Was ist das besondere Gesetzgebungsverfahren der Anhörung?
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Antwort
Der Rat erlässt den Rechtsakt, muss jedoch zuvor die (nicht bindende) Stellungnahme des Europäischen Parlaments einholen.
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Der Rat ist nicht an die Stellungnahme gebunden, muss sie jedoch abwarten. Das Verfahren wird beispielsweise in bestimmten Steuer- und Wettbewerbsfragen angewandt.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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