Was ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (OGV), und welcher Artikel regelt seinen Ablauf?
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Antwort
Das Standardverfahren der EU-Rechtsetzung (früher „Mitentscheidung“): Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemeinsam Rechtsvorschriften auf Vorschlag der Kommission. Der Ablauf ist in Artikel 294 AEUV geregelt.
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Es wird für rund 85 % der EU-Rechtsvorschriften angewandt; Parlament und Rat sind gleichberechtigte Mitgesetzgeber.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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