Kap. 3 Gesetzgebungsverfahren Artikel
Frage

In welchem Artikel sind die Gesetzgebungsverfahren der EU festgelegt?

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Antwort

Artikel 289 AEUV — er legt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (OGV) und die besonderen Gesetzgebungsverfahren fest.

💡

Ein Rechtsakt ist nur dann ein „Gesetzgebungsakt“, wenn er nach einem dieser Verfahren angenommen wurde.

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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