Kap. 2 Institutionelle Struktur Konzept
Frage

Was ist ein „Beschluss“ gemäß Artikel 288 AEUV?

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Antwort

Ein in allen seinen Teilen verbindlicher Rechtsakt; ist er an bestimmte Adressaten gerichtet, so ist er nur für diese verbindlich.

💡

Er wird für Einzelfälle verwendet (z. B. ein Beihilfebeschluss gegen ein Unternehmen oder einen Mitgliedstaat).

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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