Ein hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlicher Rechtsakt, der den innerstaatlichen Stellen jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlässt.
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Die Mitgliedstaaten müssen sie innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umsetzen.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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