Kap. 4 EU-Agenturen Konzept
Frage

Bilden die EU-Agenturen eine „vierte Gewalt“ im Regierungssystem der EU?

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Antwort

Nein — es handelt sich um spezialisierte Verwaltungsorgane, die von den Gesetzgebungs- und Exekutivorganen geschaffen wurden und diesen untergeordnet sind.

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Sie sind an den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV), das institutionelle Gleichgewicht (Art. 13 EUV) und den gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 EUV / 263 AEUV) gebunden.

Geschichte und Verträge der EU (EUR-Lex / european-union.europa.eu)
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