Bilden die EU-Agenturen eine „vierte Gewalt“ im Regierungssystem der EU?
Tippen Sie, um die Antwort anzuzeigen
Antwort
Nein — es handelt sich um spezialisierte Verwaltungsorgane, die von den Gesetzgebungs- und Exekutivorganen geschaffen wurden und diesen untergeordnet sind.
💡
Sie sind an den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EUV), das institutionelle Gleichgewicht (Art. 13 EUV) und den gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 EUV / 263 AEUV) gebunden.
Geschichte und Verträge der EU (EUR-Lex / european-union.europa.eu)
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb der Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir außerdem Analysen und personalisierte Werbung. Ihre Werbeeinwilligung erlaubt uns, gehashte Kontaktdaten und Standortangaben mit Google zu teilen, um Abschlüsse von Testzugängen und lebenslangen Zugängen zuzuordnen. Lesen Sie unsere
Datenschutzerklärung.