Die Frist von 72 Stunden ist eine in EPSO-Prüfungen häufig abgefragte Zahl.
Die Meldung muss unverzüglich und, soweit möglich, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Die Falle: „Bekanntwerden“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem hinreichende Gewissheit besteht, nicht den Zeitpunkt, zu dem jedes Detail bestätigt wurde.