Kap. 10 Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre Fakt
Frage

Wann muss ein Verantwortlicher der Aufsichtsbehörde eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden?

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Antwort

Unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde.

Die Frist von 72 Stunden ist eine in EPSO-Prüfungen häufig abgefragte Zahl.

GDPR, Verordnung (EU) 2016/679
Vertiefung

72-Stunden-Frist bei Datenschutzverletzungen: Beginn des Countdowns

Die Meldung muss unverzüglich und, soweit möglich, binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Die Falle: „Bekanntwerden“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem hinreichende Gewissheit besteht, nicht den Zeitpunkt, zu dem jedes Detail bestätigt wurde.

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