Vorangekreuzte Kästchen, gebündelte Einwilligungen oder das Fehlen einer echten Wahlmöglichkeit können die Gültigkeit beeinträchtigen.
Eine Einwilligung muss freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden; die wichtigste Prüfungsfalle ist eine gebündelte oder durch vorangekreuzte Kästchen eingeholte Einwilligung, die das Kriterium „freiwillig erteilt“ nicht erfüllt.