Kap. 10 Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre Terminologie
Frage

Was ist eine DSFA?

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Antwort

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Verarbeitungsvorgänge, die voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge haben.

Beispiele hierfür sind die systematische Überwachung, die umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten oder neuartige Hochrisikotechnologien.

GDPR, Verordnung (EU) 2016/679
Vertiefung

DPIA: verpflichtend, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko mit sich bringt

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist gemäß Artikel 35 der GDPR für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge haben, gesetzlich vorgeschrieben; die Prüfungsfalle besteht darin, sie als optional zu behandeln.

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