Die Einwilligung ist nur eine Rechtsgrundlage. Daneben gibt es den Vertrag, die rechtliche Verpflichtung, lebenswichtige Interessen, die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse und berechtigte Interessen.
Es gibt sechs Rechtsgrundlagen; die Prüfungsfalle besteht in der Annahme, eine Einwilligung sei immer erforderlich oder die einzig gültige Rechtsgrundlage.