Das EU-Urheberrecht sieht Ausnahmen für Text- und Data-Mining (TDM) vor, wobei je nach Kontext Bedingungen und Nutzungsvorbehalte gelten.
Automatisierte Analyse von Texten oder Daten zur Erkennung von Mustern, Trends oder Korrelationen. Die EU-Ausnahme gilt nur, wenn Sie rechtmäßigen Zugang haben und der Rechteinhaber keinen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt hat.