Kap. 15 Die AI-Verordnung in der Praxis: Risiken, Rechte und Verantwortlichkeiten Terminologie
Frage

Wer gilt gemäß der AI-Verordnung als Anbieter?

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Antwort

Der Akteur, der ein AI-System entwickelt oder unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt.

Ein Betreiber verwendet das System in eigener Verantwortung. Für die beiden Rollen gelten unterschiedliche Verpflichtungen.

AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689
Vertiefung

Anbieter: derjenige, der das System in Verkehr bringt

Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter seinem eigenen Namen in Verkehr; ein Betreiber verwendet es in eigener Verantwortung. Die Prüfungsfalle besteht darin, dass ein Betreiber, der das System verändert, zum Anbieter werden kann.

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