Kap. 2 Institutionelle Struktur Artikel
Frage

Welcher Artikel regelt das jährliche EU-Haushaltsverfahren?

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Antwort

Artikel 314 AEUV – das Parlament und der Rat verabschieden gemeinsam den jährlichen Haushaltsplan auf Vorschlag der Kommission.

💡

Ein besonderes Verfahren mit einer einzigen Lesung und einem Vermittlungsausschuss, falls keine Einigung erzielt wird.

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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