In welchem Artikel sind die Grundsätze für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU festgelegt?
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Antwort
Artikel 5 EUV – begrenzte Einzelermächtigung (die EU wird nur innerhalb der ihr übertragenen Befugnisse tätig), Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
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Subsidiarität: Die EU wird in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, wenn die Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können.
Konsolidierte Fassung des EUV (EUR-Lex) — eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016M/TXT
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