Kap. 2 Institutionelle Struktur Artikel
Frage

In welchem Artikel sind die Organe der EU aufgeführt, und welche sieben sind dies?

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Antwort

Artikel 13 EUV: Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat der EU, Europäische Kommission, Gerichtshof der EU, Europäische Zentralbank und Rechnungshof.

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Einrichtungen und Agenturen (z. B. EWSA, EIB und die dezentralen Agenturen) sind in diesem Sinne KEINE Organe.

Konsolidierte Fassung des EUV (EUR-Lex) — eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016M/TXT
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