Was änderte die Verordnung 1/2003 an der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts?
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Antwort
Sie dezentralisierte die Durchsetzung der Artikel 101–102: Die nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte wenden das EU-Wettbewerbsrecht neben der Kommission unmittelbar an.
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Sie schuf ein System paralleler Zuständigkeiten und das Europäische Wettbewerbsnetz (ECN).
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