Wo ist die Sozialpolitik der EU in den Verträgen verankert?
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Antwort
Titel X AEUV (Artikel 151–161); sie fällt weitgehend in die geteilte oder unterstützende Zuständigkeit, wobei die Mitgliedstaaten weiterhin die Hauptverantwortung tragen.
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Die EU legt Mindeststandards fest; sie verwaltet nicht die nationalen Sozialsysteme.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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