Kap. 6 Grüner Wandel Fakt
Frage

Was ist das übergeordnete Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (2024)?

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Antwort

Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 30 % der geschädigten Lebensräume bis 2030, 60 % bis 2040 und 90 % bis 2050.

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Das erste EU-weit verbindliche Gesetz zur Wiederherstellung – und nicht nur zum Schutz – von Ökosystemen.

EUR-Lex (eur-lex.europa.eu)
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