Kap. 10 Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre Falle 224 Wörter

Pseudonymisiert ≠ anonym: die GDPR-Falle der Reidentifizierung

Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, weil eine Reidentifizierung mithilfe zusätzlicher Informationen möglich ist; die Prüfungsfalle besteht darin, sie als anonym zu behandeln.

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Bei der Pseudonymisierung werden direkte Identifikatoren wie Namen durch Codes ersetzt, die ursprünglichen Daten bestehen jedoch an anderer Stelle fort. Das bedeutet, dass jemand mit dem Schlüssel oder mit Zugang zu anderen Datensätzen den Code wieder einer realen Person zuordnen kann. Wirklich anonyme Daten können dagegen selbst mithilfe zusätzlicher Informationen unter keinen Umständen einer Person zugeordnet werden. Die GDPR legt für die Anonymität einen hohen Maßstab an: Ist eine Reidentifizierung in der Praxis möglich, handelt es sich weiterhin um personenbezogene Daten.

Achten Sie bei Multiple-Choice-Fragen auf Antwortmöglichkeiten, die behaupten, pseudonymisierte Daten seien von der GDPR ausgenommen. Das ist fast immer falsch. Ein weiterer Trick: Wenn in einem Szenario steht, „der Schlüssel wurde gelöscht“, fragen Sie sich, ob die Daten über andere Quellen, beispielsweise Standortprotokolle oder die Kaufhistorie, dennoch reidentifiziert werden könnten. Falls ja, sind sie nicht anonym. Eine nützliche Ausschlussmethode besteht darin, zu prüfen, ob der Verantwortliche weiterhin irgendeine Möglichkeit zur erneuten Zuordnung besitzt – wenn ja, sind die Daten pseudonymisiert und nicht anonym.

Stellen Sie sich zum Selbsttest einen Datensatz vor, in dem Namen durch zufällige IDs ersetzt wurden, die Zuordnung der IDs jedoch in einer separaten Datei gespeichert ist. Fragen Sie sich: „Können die IDs mithilfe dieser Datei wieder den Namen zugeordnet werden?“ Falls ja, sind die Daten pseudonymisiert und weiterhin personenbezogen. Eine kurze Gedächtnisstütze: pseudonymisiert = mit einem Schlüssel umkehrbar; anonym = konzeptionsbedingt unumkehrbar.

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Warum gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten?

Weil eine erneute Identifizierung mithilfe zusätzlicher Informationen möglich sein kann.

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