Kap. 10 Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre Falle
Frage

Warum gelten pseudonymisierte Daten weiterhin als personenbezogene Daten?

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Antwort

Weil eine erneute Identifizierung mithilfe zusätzlicher Informationen möglich sein kann.

Wirklich anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO, doch die Anforderungen dafür sind hoch.

GDPR, Verordnung (EU) 2016/679
Vertiefung

Pseudonymisiert ≠ anonym: die GDPR-Falle der Reidentifizierung

Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten, weil eine Reidentifizierung mithilfe zusätzlicher Informationen möglich ist; die Prüfungsfalle besteht darin, sie als anonym zu behandeln.

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