Kap. 8 Urheberrecht, Lizenzierung und Creative Commons Verordnung 324 Wörter

Text- und Data-Mining: die Falle des rechtmäßigen Zugangs und des Nutzungsvorbehalts

Automatisierte Analyse von Texten oder Daten zur Erkennung von Mustern, Trends oder Korrelationen. Die EU-Ausnahme gilt nur, wenn Sie rechtmäßigen Zugang haben und der Rechteinhaber keinen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklärt hat.

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Text- und Data-Mining (TDM) bezeichnet den Einsatz von Software, um große Mengen an Texten oder Daten nach Mustern, Trends oder Korrelationen zu durchsuchen. Das EU-Urheberrecht sieht für TDM eine spezielle Ausnahme vor, die jedoch keine uneingeschränkte Erlaubnis darstellt. Der entscheidende Unterschied besteht zwischen Forschungseinrichtungen und allen anderen: Für nicht kommerzielle Forschung durch Hochschulen oder Forschungsinstitute ist die Ausnahme zwingend und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Für kommerzielle Nutzer oder andere Zwecke gilt die Ausnahme nur, wenn Sie rechtmäßigen Zugang zum Material haben und der Rechteinhaber keinen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt angebracht hat, etwa eine robots.txt-Datei oder Metadaten, die das Mining sperren.

Um Fallen zu vermeiden, sollten Sie drei Dinge beachten. Erstens bedeutet „rechtmäßiger Zugang“, dass Sie über ein Abonnement, eine Lizenz oder ein Recht auf offenen Zugang zu den Inhalten verfügen müssen – Raubkopien dürfen Sie nicht für das Mining verwenden. Zweitens muss der Nutzungsvorbehalt maschinenlesbar sein; eine einfache Klausel in den Nutzungsbedingungen genügt nicht, sofern sie nicht so codiert ist, dass automatisierte Werkzeuge sie erkennen können. Drittens ist der Nutzungsvorbehalt gegenüber Forschungseinrichtungen unwirksam: Versucht ein Verlag also, das Mining durch eine Hochschule zu verhindern, hat die Ausnahme Vorrang. Eine schnelle Selbstkontrolle besteht darin, sich zu fragen, ob die nutzende Person ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in die Inhalte hat und ob der Rechteinhaber eine technische Barriere wie eine robots.txt-Datei eingerichtet hat.

Um sich diese Regel einzuprägen, stellen Sie sich einen Forscher vor, der eine kostenpflichtige Datenbank mit Fachzeitschriften mittels Text- und Data-Mining auswertet. Verfügt die Universität über ein Abonnement, hat der Forscher rechtmäßigen Zugang, und der Verlag kann keinen Nutzungsvorbehalt erklären, da es sich um nichtkommerzielle Forschung handelt. Stellen Sie sich nun ein Start-up vor, das dieselbe Datenbank auswertet, um Markttrends zu ermitteln: Das Start-up benötigt rechtmäßigen Zugang und muss prüfen, ob ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt vorliegt. Verfügt der Verlag über eine robots.txt-Datei, die das Mining untersagt, kann sich das Start-up nicht auf die Ausnahme berufen. Dieser Gegensatz hilft dabei, sich die Regel einzuprägen.

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Was versteht man in urheberrechtlichen Diskussionen unter Text- und Data-Mining?

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