Melde- und Abhilfeverfahren des DSA: rechtswidrige Inhalte melden, nicht Verstöße gegen Plattformregeln
Nutzer melden rechtswidrige Inhalte, etwa Hassrede oder gefälschte Waren, auf Vermittlungsdiensten; der DSA erfasst keine Verstöße gegen Plattformregeln wie Spam oder anstößige Witze.
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Das Melde- und Abhilfeverfahren des DSA ermöglicht es Nutzern, rechtswidrige Inhalte auf Vermittlungsdiensten oder Plattformen zu melden. Rechtswidrige Inhalte sind alle Inhalte, die gegen das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats verstoßen, etwa Hassrede, terroristisches Material oder gefälschte Waren. Ein entscheidender Gegensatz: Meldet ein Nutzer eine Spam-Anzeige oder einen anstößigen Witz, der lediglich gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstößt, findet der DSA keine Anwendung. Die Verordnung richtet sich ausschließlich gegen Rechtswidriges, nicht gegen Inhalte, die lediglich störend sind oder gegen Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen.
Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten Sie daran denken, dass der DSA Nutzern Begründungen und Beschwerdemöglichkeiten bietet, wenn ihre Inhalte beschränkt werden, allerdings nur bei rechtswidrigen Inhalten. Ein hilfreicher Trick: Wenn in einem Szenario eine Plattform einen Beitrag wegen eines „Verstoßes gegen Gemeinschaftsstandards“ entfernt, ohne dass es einen Hinweis auf Rechtswidrigkeit gibt, handelt es sich nicht um einen Fall des Melde- und Abhilfeverfahrens nach dem DSA. Ein weiterer Hinweis: Der DSA erfasst Vermittlungsdienste umfassend, darunter soziale Medien, Online-Marktplätze und Hostinganbieter; Auslöser ist jedoch stets die Rechtswidrigkeit des Inhalts und nicht das eigene Regelwerk der Plattform.
Eine kompakte Möglichkeit, sich selbst zu testen: Fragen Sie sich, ob der gemeldete Inhalt vor Gericht als rechtswidrig gelten würde. Wenn ja, fällt er unter das Melde- und Abhilfeverfahren des DSA. Wenn nein, handelt es sich um einen Verstoß gegen Plattformregeln. Diese eine Prüfung hilft Ihnen, den DSA von allgemeiner Plattformmoderation abzugrenzen und den Anwendungsbereich der Verordnung im Blick zu behalten.
Welche Inhalte können Nutzer mithilfe des Melde- und Abhilfeverfahrens gemäß dem DSA melden?
Rechtswidrige Inhalte auf Vermittlungsdiensten oder Plattformen.