Kap. 16 Bürgerrechte im Internet: DSGVO, DSA, DMA Fakt
Frage

Wie hoch sind die maßgeblichen Höchstbußgelder nach DSGVO, DSA und DMA?

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Antwort

DSGVO: bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes; DSA: bis zu 6 %; DMA: bis zu 10 % beziehungsweise 20 % bei wiederholten Verstößen.

Die genaue Berechnung hängt von der jeweiligen Vorschrift und dem Einzelfall ab, doch diese Prozentsätze sind besonders wichtige Fakten zum Einprägen.

EPSOHQ-Datenbank für digitale Kompetenzen / digitaler Besitzstand der EU
Vertiefung

Obergrenzen für Geldbußen nach GDPR, DSA und DMA: 4 %, 6 %, 10 % (20 % bei Wiederholung)

GDPR: bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes; DSA: bis zu 6 %; DMA: bis zu 10 % beziehungsweise 20 % bei wiederholten Zuwiderhandlungen. Die Prüfungsfalle besteht darin, zu verwechseln, welcher Prozentsatz für welche Verordnung gilt.

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