Die genaue Berechnung hängt von der jeweiligen Vorschrift und dem Einzelfall ab, doch diese Prozentsätze sind besonders wichtige Fakten zum Einprägen.
GDPR: bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes; DSA: bis zu 6 %; DMA: bis zu 10 % beziehungsweise 20 % bei wiederholten Zuwiderhandlungen. Die Prüfungsfalle besteht darin, zu verwechseln, welcher Prozentsatz für welche Verordnung gilt.