Kap. 15 Die AI-Verordnung in der Praxis: Risiken, Rechte und Verantwortlichkeiten Verordnung 244 Wörter

Kennzeichnung von Deepfakes: die Transparenzregel

Die KI-Verordnung verlangt grundsätzlich, Deepfakes als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offenzulegen; die Prüfungsfalle besteht in der Annahme, es gebe keine Ausnahmen.

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Die Regel der KI-Verordnung für Deepfakes ist eindeutig: Werden Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert, sodass sie authentisch erscheinen, muss diese Tatsache offengelegt werden. Dies gilt für Bilder, Audioaufnahmen und Videos, die eine Person zu der Annahme verleiten könnten, sie seien echt. Davon zu unterscheiden sind geringfügige Bearbeitungen wie Farbkorrekturen oder harmlose Filter, die nicht als Deepfakes gelten. Die Verordnung soll Menschen davor schützen, in die Irre geführt zu werden, insbesondere in Bereichen wie Nachrichten, Politik oder persönlicher Ruf.

Merken Sie sich für die Prüfung, dass die Offenlegung der Regelfall ist, jedoch begrenzte Ausnahmen bestehen. So können beispielsweise Deepfakes ausgenommen sein, die für Satire, künstlerische Ausdrucksformen oder legitime Strafverfolgungszwecke eingesetzt werden. Ein schneller Ausschlusstrick: Wird in einer Frage ein Deepfake ohne einen Kontext genannt, der auf eine Ausnahme hindeutet, wählen Sie die Antwort, die eine Offenlegung verlangt. Ein weiterer Hinweis: Achten Sie auf Formulierungen wie „nur zu Unterhaltungszwecken“ oder „eindeutig als Parodie gekennzeichnet“ – sie weisen auf eine mögliche Ausnahme hin. Nehmen Sie nicht an, dass alle Deepfakes verboten sind; bei der Regel geht es um Transparenz, nicht um ein Verbot.

Fragen Sie sich zur Selbstprüfung: „Würde eine vernünftige Person ohne Kennzeichnung durch diesen Inhalt getäuscht?“ Falls ja, ist eine Offenlegung erforderlich. Eine Merkhilfe: Stellen Sie sich ein Deepfake als „digitale Maske“ vor – Sie müssen stets darauf hinweisen, dass es eine Maske ist, außer es handelt sich offensichtlich um eine Kostümparty (Satire oder Kunst). So bleibt der Fokus auf dem Transparenzgrundsatz und nicht auf pauschalen Verboten.

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Welche Faustregel gilt nach dem KI-Gesetz für Deepfakes?

Sie müssen grundsätzlich als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden.

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