Es gibt begrenzte Ausnahmen, doch bei Prüfungsantworten ist in der Regel der Transparenz der Vorzug zu geben.
Die KI-Verordnung verlangt grundsätzlich, Deepfakes als künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte offenzulegen; die Prüfungsfalle besteht in der Annahme, es gebe keine Ausnahmen.