Kap. 15 Die AI-Verordnung in der Praxis: Risiken, Rechte und Verantwortlichkeiten Verordnung 278 Wörter

Risikobasierter Ansatz: vier Stufen, eine Logik

Der AI Act ordnet Systeme nach ihrem Risiko ein: unannehmbar (verboten), hoch (strenge Kontrollen), Transparenz (begrenzte Pflichten) und minimal (frei). Die Prüfungsfalle besteht darin, Transparenzpflichten mit den Vorschriften für Hochrisikosysteme zu verwechseln.

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Die Kernstruktur des AI Act ist eine vierstufige Risikoleiter: Unannehmbares Risiko ist vollständig verboten, etwa beim Social Scoring durch Regierungen; für hohes Risiko gelten strenge Kontrollen wie Konformitätsbewertungen und menschliche Aufsicht; Transparenzpflichten gelten für Systeme mit begrenztem Risiko, beispielsweise Chatbots, die offenlegen müssen, dass sie AI sind; und minimales Risiko unterliegt keiner Regulierung. Der entscheidende Gegensatz besteht darin, dass Hochrisikosysteme vor dem Inverkehrbringen geprüft werden müssen, während bei Transparenzsystemen lediglich eine Offenlegung nach dem Inverkehrbringen erforderlich ist – ein Unterschied, den Prüfungsfragen häufig verwischen, indem sie die Pflichten vertauschen.

Um Fallen zu vermeiden, denken Sie daran, dass hohes Risiko stets eine verpflichtende Konformitätsbewertung vor der Inbetriebnahme umfasst, während Transparenzpflichten weniger streng sind und nach der Veröffentlichung gelten. So ist beispielsweise eine für die Personalgewinnung eingesetzte AI ein Hochrisikosystem und muss von einer notifizierten Stelle geprüft werden; ein Chatbot muss den Nutzern lediglich mitteilen, dass er AI ist. Ein weiterer Kniff: Wenn in einer Frage „begrenztes Risiko“ oder „Transparenz“ erwähnt wird, suchen Sie nach Pflichten wie Kennzeichnung oder Information und nicht nach einer vollständigen Genehmigung vor dem Inverkehrbringen. Beachten Sie außerdem, dass für AI mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) eigene Vorschriften gelten, die von den vier Stufen getrennt sind; vermischen Sie diese daher nicht.

Eine kompakte Möglichkeit, sich selbst zu prüfen: Nennen Sie eine verbotene Verwendung, etwa biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum, eine Hochrisikoverwendung, etwa Kreditwürdigkeitsprüfung, und eine transparenzpflichtige Verwendung, etwa die Offenlegung eines Deepfakes. Wenn Sie drei unterschiedliche Beispiele nennen können, ohne die Pflichten zu vermischen, haben Sie die Logik verinnerlicht. In der Prüfung wird versucht, Sie dazu zu verleiten, auf ein Szenario die falsche Stufe anzuwenden – orientieren Sie sich stets an der Unterscheidung zwischen vor und nach dem Inverkehrbringen.

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