Wie überwachen die nationalen Parlamente die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der Rechtsetzung der EU?
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Antwort
Durch das „Frühwarnsystem“: Sie können begründete Stellungnahmen abgeben; wird eine ausreichende Zahl von Einwänden erhoben, wird eine „gelbe“ oder „orangefarbene Karte“ ausgelöst, die eine Überprüfung des Vorschlags erforderlich macht.
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Grundlage ist das Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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