Kap. 7 Sozialpolitik und Rechte Artikel
Frage

Welcher Artikel ermächtigt die EU zur Bekämpfung von Diskriminierung?

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Antwort

Artikel 19 AEUV – er ermöglicht Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung.

💡

Rechtsgrundlage für die Gleichbehandlungsrichtlinien der EU.

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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