Kap. 4 EU-Agenturen Artikel
Frage

Nach welchem Artikel können Handlungen von Agenturen, die Rechtswirkungen erzeugen, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden?

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Antwort

Artikel 263 AEUV (Nichtigkeitsklage).

💡

Die außervertragliche Haftung ergibt sich aus den Art. 268 und 340 AEUV. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 regelt den Zugang zu Dokumenten.

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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