Was ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Aufsichtsagenturen, also die Europäischen Aufsichtsbehörden?
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Antwort
Artikel 114 AEUV (Angleichung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt).
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Sie werden durch eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (Art. 294) errichtet, anders als Exekutivagenturen, die durch einen Beschluss der Kommission eingerichtet werden.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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