Kap. 4 EU-Agenturen Fakt
Frage

Bei welchen Referenzwerten wird das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingeleitet?

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Antwort

Bei einem Defizit von mehr als 3 % des BIP oder einem öffentlichen Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP.

💡

Der SWP (Art. 121 und 126 AEUV) umfasst eine präventive Komponente und eine korrektive Komponente (das Defizitverfahren).

Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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