Welcher Artikel verleiht der EZB das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen?
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Antwort
Artikel 128 AEUV.
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Die nationalen Zentralbanken dürfen Banknoten nur mit Genehmigung der EZB ausgeben; Münzen werden von den Mitgliedstaaten ausgegeben, wobei der Umfang der Ausgabe der Genehmigung durch die EZB bedarf.
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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