Was ist die primäre Rechtsgrundlage für das Mandat des Eurosystems und was ist sein vorrangiges Ziel?
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Antwort
Artikel 127 AEUV; das vorrangige Ziel besteht darin, die Preisstabilität zu gewährleisten.
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Artikel 127 Absatz 2 führt die grundlegenden Aufgaben auf; ergänzt wird er durch die Artikel 128–133 AEUV und das Protokoll Nr. 4 (Satzung des ESZB und der EZB).
Konsolidierte Fassung des AEUV (EUR-Lex) – eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016E/TXT
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