Auskunftsrecht: Verarbeitung bestätigen und Daten bereitstellen
Das Auskunftsrecht ermöglicht es einer Person, eine Bestätigung der Verarbeitung sowie eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten und wesentliche Informationen zur Verarbeitung zu erhalten; die wichtigste Prüfungsfalle besteht darin, dieses Recht mit dem Recht auf Löschung oder Einschränkung zu verwechseln.
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Nach Artikel 15 der GDPR gewährt das Auskunftsrecht betroffenen Personen zwei konkrete Ansprüche: erstens die Bestätigung, ob ihre personenbezogenen Daten überhaupt verarbeitet werden, und zweitens eine Kopie dieser Daten zusammen mit wesentlichen Angaben wie den Verarbeitungszwecken, den betroffenen Datenkategorien und den Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden. Dies ist nicht mit dem Recht auf Löschung nach Artikel 17 gleichzusetzen, das es Personen ermöglicht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, oder mit dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18, durch das die Verarbeitung ausgesetzt wird. Betrachten Sie das Auskunftsrecht als Transparenzinstrument: Es legt offen, was geschieht, statt die Verarbeitung zu stoppen oder die Daten zu löschen.
Ein nützlicher Merksatz zur Vermeidung von Verwechslungen lautet beim Auskunftsrecht: „Zeig es mir, stoppe es nicht.“ Wenn in einer Frage eine Person wissen möchte, an wen ihre Daten übermittelt wurden oder warum sie fünf Jahre lang gespeichert werden, geht es um Auskunft, nicht um Löschung. Ein weiterer Hinweis für das Ausschlussverfahren: Zum Auskunftsrecht gehört stets eine Kopie der Daten, während dies beim Recht auf Löschung und beim Recht auf Einschränkung nicht der Fall ist. Achten Sie bei Multiple-Choice-Fragen auf Ablenkungsantworten, in denen „Bestätigung“ durch „Löschung“ oder „Sperrung“ ersetzt wird – diese Begriffe gehören zu anderen Artikeln.
Prägen Sie sich dies mit einem kurzen gedanklichen Szenario ein: Ein Kunde fragt: „Können Sie mir sagen, ob Sie meine E-Mail-Adresse speichern und an wen Sie sie weitergeben?“ Das betrifft das Auskunftsrecht, nicht das Recht auf Löschung. Wenn Sie den Ausdruck „bestätigen und kopieren“ mit Artikel 15 verknüpfen, umgehen Sie die häufige Falle, diese Rechte miteinander zu verwechseln.
Was kann eine Person aufgrund des Auskunftsrechts erhalten?
Eine Bestätigung darüber, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, Zugang zu diesen Daten sowie wesentliche Informationen über die Verarbeitung.