Es gilt nicht uneingeschränkt. Es kann gegen rechtliche Verpflichtungen, das öffentliche Interesse oder die Meinungsfreiheit abgewogen werden.
Artikel 17 ermöglicht es Personen, die Löschung ihrer Daten zu verlangen; in Prüfungsfragen wird jedoch getestet, ob Sie die Ausnahmen erkennen, die diesem Recht entgegenstehen.