Kap. 17 Identität, Daten und Cybersicherheit: eIDAS 2.0, Datengesetz, NIS2, CRA Verordnung 270 Wörter

Datenverordnung: Rechte beim Wechsel von Cloud-Anbietern, nicht Datenübertragbarkeit nach der GDPR

Die Datenverordnung gibt Ihnen das Recht, den Cloud-Anbieter zu wechseln und Ihre Daten zu übertragen; die Prüfungsfalle besteht darin, dies mit dem Recht auf Datenübertragbarkeit nach der GDPR zu verwechseln.

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Die Datenverordnung (Verordnung 2023/2854) soll die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern verringern, indem sie Ihnen das Recht gibt, zwischen Datenverarbeitungsdiensten wie Cloud-Anbietern zu wechseln. Sie verpflichtet die Anbieter, den Wechsel zu erleichtern, einschließlich der Übertragung Ihrer Daten und Metadaten innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Der entscheidende Unterschied zur GDPR: Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach der GDPR betrifft personenbezogene Daten, die Sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, während die Datenverordnung alle in der Cloud erzeugten oder verarbeiteten Daten erfasst, einschließlich nicht personenbezogener Daten und Metadaten. Wenn in einer Frage der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erwähnt wird, denken Sie daher an die Datenverordnung; geht es um die Übertragung personenbezogener Daten von einer Social-Media-Plattform, denken Sie an die GDPR.

Um diese Falle zu vermeiden, sollten Sie sich merken, dass die Datenverordnung für alle Daten im Cloud-Dienst gilt, nicht nur für personenbezogene Daten. Ein schneller Ausschlusstrick: Geht es in einem Szenario darum, dass ein Unternehmen seine gesamte Datenbank oder Anwendung von einer Cloud in eine andere verlagert, fällt dies in den Anwendungsbereich der Datenverordnung. Exportiert eine Einzelperson ihre Fotos oder Kontakte aus einem Dienst, ist die GDPR einschlägig. Beachten Sie außerdem, dass die Datenverordnung konkrete Obergrenzen für Wechselentgelte vorsieht und die Anbieter verpflichtet, einen Wechsel innerhalb von 30 Tagen technisch zu ermöglichen. Wird in einer Prüfungsantwort von einem „kostenlosen Wechsel“ oder einer „sofortigen Übertragbarkeit“ gesprochen, prüfen Sie den Kontext sorgfältig.

Prägen Sie sich Folgendes ein: „Cloud-Wechsel? Datenverordnung. Übertragung personenbezogener Daten? GDPR.“ Fragen Sie sich zur Gedächtniskontrolle: Welches Gesetz würde den Wechsel eines Unternehmens mit seiner Kundendatenbank von AWS zu Azure erfassen? Das ist die Datenverordnung, weil es um den Dienst und nicht nur um personenbezogene Daten geht.

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