Beispiele hierfür sind bestimmte manipulative oder ausbeuterische Praktiken sowie bestimmte Praktiken der sozialen Bewertung und der Biometrie.
AI-Systeme, die nach Artikel 5 vollständig verboten sind, weil sie gegen die Werte der EU verstoßen. Die Prüfungsfalle besteht darin, jedes „Hochrisikosystem“ als verboten anzusehen, obwohl nur diese konkreten Praktiken untersagt sind.