EPSOHQ
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Profil · geprüft 2026-07-31

Sprachmatrix, Teilnahmevoraussetzungen und Zugangshürden

Überblick

Profilspezifische L1-L3-Kombinationen, Qualifikationen, genaue Zeitvorgaben, Mindestpunktzahlen und Bewertungshürden.

Modulstatus

  • Bereich: Profil
  • Zuletzt überprüft: 2026-07-31
  • Abgrenzung: Eigenständige Vorbereitung. Die Bekanntmachung und Mitteilungen von EPSO sind maßgeblich.

Sprachstufen

Für L1 ist C2 erforderlich. Für L2 und L3 sind Lesekenntnisse mindestens auf C1-Niveau erforderlich. Die Tests zum schlussfolgernden Denken werden in L1 abgelegt.

Zulässige Kombinationen

ProfilL1L2L3
CS, DA, ET, FI, LV, SVProfilspracheFranzösischEine der Sprachen Englisch, Deutsch, Italienisch, Polnisch oder Spanisch
FRFranzösischEine der Sprachen Niederländisch, Englisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Polnisch oder SpanischJede Amtssprache der EU außer L1 und L2
ITItalienischFranzösischEnglisch, Deutsch, Griechisch, Polnisch, Rumänisch, Slowenisch oder Spanisch

Eine Bewerberin bzw. ein Bewerber kann sich nur für einen der acht Auswahlverfahren bewerben.

Qualifikationen

Die Bekanntmachung und ihr nationaler Anhang legen fest, welche abgeschlossenen juristischen Hochschulausbildungen anerkannt werden. Nach einem qualifizierenden vierjährigen Studium ist normalerweise keine Berufserfahrung erforderlich. Bei einem dreijährigen Studium kann gemäß den Regeln der Bekanntmachung ein Jahr einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein.

Tests und Schwellenwerte

Sprachlogikes Denken: 20 Fragen in 35 Minuten, 0-20. Numerisches Denken: 10 in 20 Minuten, 0-10. Abstraktes Denken: 10 in 10 Minuten, 0-10. Der gemeinsame Schwellenwert beträgt 20/40.

Übersetzung von L2 in L1: 90 Minuten, 0-80, bestanden ab 40/80. Gemäß der Bekanntmachung dürfen keine Wörterbücher oder sonstigen Hilfsmittel verwendet werden.

Überprüfung einer maschinellen Übersetzung von L3 in L1: 90 Minuten, 0-80, bestanden ab 40/80.

EPSO bewertet zunächst die Denkaufgaben, prüft anschließend die Zulassungsvoraussetzungen und bewertet dann die Übersetzung. Die Überprüfung wird nur bei Kandidatinnen und Kandidaten bewertet, die die Übersetzung bestehen. Für die endgültige Rangfolge zählt die zusammengefasste berufliche Punktzahl von 160. Die Denkaufgaben fließen nicht in diese Gesamtpunktzahl ein.