Der Europäische Rat schlägt mit qualifizierter Mehrheit und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament einen Kandidaten vor; das Europäische Parlament wählt den Präsidenten.
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Dies spiegelt sich in der Praxis des „Spitzenkandidaten“ wider.
Konsolidierte Fassung des EUV (EUR-Lex) — eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12016M/TXT
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