Kap. 6 Grüner Wandel Fakt
Frage

Welches Ziel sieht die LULUCF-Verordnung bis 2030 vor?

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Antwort

Ein EU-weites Nettoziel für den Kohlenstoffabbau aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft von –310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030.

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Stärkt die Rolle von Wäldern und Böden als CO₂-Senken.

EUR-Lex (eur-lex.europa.eu)
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