Kap. 6 Grüner Wandel Fakt
Frage

Welche Ziele werden durch das Europäische Klimagesetz rechtsverbindlich?

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Antwort

Klimaneutralität bis 2050, eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 (gegenüber 1990) und um mindestens 90 % bis 2040.

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Überführt politische Zusagen in einen verbindlichen rechtlichen Zielpfad.

EUR-Lex (eur-lex.europa.eu)
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