Der Speicherort ist nicht die einzige Anforderung, spielt jedoch bei Datenübermittlungen gemäß der GDPR und im Rahmen institutioneller Richtlinien eine Rolle.
Die EU-Datenresidenz verringert Übermittlungsrisiken und vereinfacht die Einhaltung der GDPR bei personenbezogenen oder sensiblen Daten; die Prüfungsfalle besteht jedoch in der Annahme, der Standort allein garantiere die Rechtskonformität.