Kap. 4 Daten, Informationen und Inhalte verwalten Verordnung
Frage

Was verlangt die Datenminimierung gemäß GDPR?

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Antwort

Verarbeiten Sie nur personenbezogene Daten, die angemessen und erheblich sowie auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sind.

Erheben Sie für einen Newsletter keine Passkopien, wenn eine E-Mail-Adresse ausreicht.

GDPR, Verordnung (EU) 2016/679
Vertiefung

Datenminimierung: das „Kenntnis nur bei Bedarf“-Prinzip

Verarbeiten Sie nur personenbezogene Daten, die dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind; die Prüfungsfalle besteht darin, „notwendig“ mit „nützlich“ zu verwechseln.

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